Feinstaubalarm in Stuttgart – Schleich- und Ausweichverkehre vermeiden - Fahrverbote nicht zu Lasten der Nachbarstädte

Kaum ein Thema wird seit Monaten in der Landeshauptstadt und Umgebung intensiver diskutiert als die gemessenen Feinstaubkonzentrationen im Stuttgarter Talkessel und der dadurch immer wieder ausgelöste Feinstaubalarm. Beschränkten sich seither die Maßnahmen zur Reduzierung des Feinstaubs hauptsächlich auf Apelle, Autofahrten nach und durch Stuttgart zu unterlassen und konnten sich Tagesgäste über halbierte Fahrpreise bei der Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel freuen, so geht die Diskussion jetzt in eine ganz andere, konkretere Richtung. Ab 2018 sind an Tagen mit Feinstaubalarm Fahrverbote für die meisten Dieselfahrzeuge zu erwarten. Diese Ankündigung von Fahrverboten hat auch die CDU-Fraktionen in den Kreistagen der an die Landeshauptstadt angrenzenden Landkreise aufgeschreckt. In den Kreisen Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und Rems-Murr befürchtet man, die ins Auge gefassten Fahrverbote bedeuten für zahlreiche Verkehrsteilnehmer nicht nur Einfahrts- sondern auch Durchfahrtsverbote für Stuttgart. Dies wiederum hat zur Folge, dass sehr viele Fahrten in das Umland, sprich in die Nachbarkreise gelenkt bzw. verdrängt werden.

Die Folge von Fahrverboten wird sein, dass die Städte und Gemeinden in der Nachbarschaft von Stuttgart zusätzlich zum bereits bestehenden, oft schon heute nicht mehr zu bewältigenden Verkehr belastet werden.

Derzeit wird zwar auf den unterschiedlichsten Ebenen des Landes, der Landeshauptstadt, der Wirtschaft und von Verbänden über Ausnahmen vom geplanten Fahrverbot gestritten, über Maßnahmen zur Vermeidung von Ausweich- und Schleichverkehren scheint man nicht nachzudenken. Im Interesse der an Stuttgart angrenzenden Städte und Gemeinden muss jedoch dies auch bei der Entscheidung über das Verfügen eines Fahrverbots bedacht und berücksichtigt werden. Die CDU Kreistagsfraktion hat Herrn Landrat Eininger mit einem Schreiben auf diese Folgen eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in bestimmten Stadtbereichen von Stuttgart hingewiesen. Die Fraktion sieht dringenden Handlungsbedarf und bittet den Landrat, gemeinsam mit den Landräten der Nachbarkreise mit den Verkehrsbehörden des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart Gespräche zu führen, in denen die Problematik auch aus der Sicht der umliegenden Landkreise aufgezeigt wird. Ziel dieser Gespräche muss nach Ansicht der CDU Kreistagsfraktion sein, verkehrslenkende Maßnahmen so zu gestalten, dass Verkehrsverlagerungen vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden. „Mit Fahrverboten ist es nicht getan. Hier ist ein Verkehrskonzept erforderlich, das den Verkehrsbedürfnissen einer Landeshauptstadt gerecht wird - aber nicht zu Lasten der Nachbarstädte“, so Martin Fritz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Esslinger Kreistag.

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